AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen)
der Bay Clean | Bay Logistik GmbH + Co. KG (nachfolgend Bay Clean genannt)
§ 1 – Geltungsbereich
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der Dienstleistungsfirma Bay Clean mit seinem Vertragspartner – nachstehend Auftraggeber – genannt. Änderungen dieser Geschäftsbedingungen, die von Bay Clean vorgenommen werden, werden dem Auftraggeber schriftlich bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der Auftraggeber nicht schriftlich Widerspruch erhebt. Der Auftraggeber muss den Widerspruch innerhalb von 2 Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen an Bay Clean schicken.
§ 2 – Vertragsgegenstand/Vertragsabschluss
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden Anwendung für die Ausführung von Reinigungsarbeiten in Tank- und Silofahrzeugen sowie deren Außenwäsche durch Bay Clean. Durch seine Auftragserteilung erkennt der Auftraggeber die Allgemeinen Vertragsbedingungen als für sich verbindlich an. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind auf der Homepage https://bay-clean.de veröffentlicht und liegen außerdem im Betriebsbüro als auch als Aushang auf dem Betriebshof vor. Abweichenden Regelungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, wird hiermit ausdrücklich widersprochen, sofern sie nicht vor dem Reinigungsauftrag schriftlich von Bay Clean anerkannt worden sind. Bei einzelvertraglicher Abänderung einzelner Vorschriften dieser Allgemeinen Bedingungen bleiben diese im Übrigen unberührt. Der Auftraggeber versichert, dass der für ihn unterzeichnende Fahrer rechtlich zur Vergabe von Tankreinigungsarbeiten und Außenwäsche an Bay Clean befugt ist. Sollte ein Fahrer ohne Vollmacht handeln, so obliegt der Nachweis hierfür dem Auftraggeber. Bay Clean entnimmt der über ein Fahrzeug ausgeübten tatsächlichen Sachherrschaft, dass er die rechtliche Befugnis, Tankwagenreinigungsverträge und Außenwäscheverträge abzuschließen, innehat. Unterliegt die Vollmacht des Fahrers Begrenzungen, ist diese nur beachtlich, wenn sie der Bay Clean schriftlich von dem Kunden vorher mitgeteilt worden ist.
§ 3 – Leistungsumfang
Bay Clean übernimmt mit Vertragsabschluss die Innenreinigung von Tank- und Silofahrzeugen und Außenwäsche als Dienstleistung im Rahmen eines Dienstvertrages. Ein Vertrag mit dem Dienstleister kommt durch die Übermittlung des unterschriebenen Auftrags oder Auftragsangebots auf dem Postweg, per Fax oder per E-Mail zustande. Der Gegenstand des Vertrages bzw. die genaue Aufgabenbezeichnung wird wie folgt beschrieben: Tank- und Siloinnenreinigung: Es bestehen zwei Spülstraßen mit jeweils fünf Spülköpfen bis 120 bar Kalt- und Heißwasserspülung, Bedampfung und Tank- Silotrocknung, Absauganlage mit Aktivkohlefilter. Reicht eine Reinigung durch Wasserstrahl nicht aus, erfolgt nach Rücksprache mit dem Fahrer/dem Kunden eine händische Innenreinigung. Die damit verbundenen Kosten werden separat aufgelistet und in Rechnung gestellt. Die Außenreinigung wird auf den separaten Bahnen 3 und 4 durchgeführt. Der Umfang der Reinigung bestimmt sich ausschließlich nach den Angaben des Fahrers im Auftrag. Ausläufe, Pumpen, Schläuche, Schieber, Ventile o.ä. werden nur dann gereinigt, wenn sie ausdrücklich im Auftrag erwähnt sind. Sind Teile ohne besondere Untersuchung nicht sichtbar, so ist ihre Reinigung nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, dies wurde ausdrücklich im Auftrag vereinbart und Bay Clean wurde ausdrücklich auf diese Teile hingewiesen. Die Auswahl der Reinigungsmittel sowie der Reinigungstechnik bestimmt Bay Clean und diese richtet sich nach dem vom Fahrer angegebenen „letzten Ladegut“. Chemikalien zu folgenden Stoffgruppen werden angenommen: Klasse 3 „brennbare Stoffe“ (z. B. lösemittelhaltige Harze und Stoffe), Klasse 6.1 „giftige Stoffe“ (vorherige Anfragen erforderlich), Klasse 8 „ätzende Stoffe“, Klasse 9 „verschiedene gefährliche Stoffe“ (z.B. Tenside, Polymerlösungen und Dispersionen sowie andere Stoffe, die nicht in den vorgenannten Klassen zuzuordnen sind) und „andere Stoffe sowie Mineral- und Schmieröle, Naturöle, Paraffine und ähnliche Stoffe“. Zur Annahme eines Reinigungsauftrages hat der Fahrer die folgenden Dokumente zur Produktbestimmung vorzulegen: Frachtpapiere, Sicherheitsdatenblatt. Kann aufgrund der Prüfung in der Datenbank nicht zweifelsfrei geklärt werden, ob das Produkt in der Anlage gereinigt werden darf, behält sich Bay Clean vor,die Reinigung abzuweisen. Mit seiner Unterschrift bestätigt der Fahrer alle im Reinigungsauftraggemachten Angaben. Kann nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden oder bestehen berechtige Zweifel ander richtigen Deklaration des letzten Ladegutes wird die Reinigung verweigert. Die schon entstandenenKosten, insbesondere die falsche Zuordnung von Resten als Abfälle, die nicht von Bay Clean verschuldetist, werden dem Auftraggeber in voller Höhe in Rechnung gestellt. Die zu den zu reinigenden Stoffenbestehende Liste von Bay Clean, kann auf Wunsch eingesehen werden. Bay Clean ist berechtigtRückstellproben des letzten Ladegutes zu entnehmen und aufzubewahren. Das Einhalten einerLeistungsfrist ist von der rechtzeitigen Selbstbelieferung abhängig.
§ 3 – Obliegenheiten
Eine Innenreinigung von Tank- und Silofahrzeugen erfolgt nur wenn diese restlos entleert sind. Dies setztdie Entfernung der sich im Behälter befindlichen Restmengen durch den Auftraggeber voraus. DerAuftraggeber wird notwendige Daten, vor allem das in dem Tank enthaltene Vormaterial (zu reinigendesProdukt) zeitgerecht und wahrheitsgemäß zur Verfügung stellen. Soweit sich Restmengen im Behälterbefinden, hat der Auftraggeber die Verpflichtung, vor Beginn der Reinigung Bay Clean entsprechend zuinformieren.Sofern sich nach Angaben des Auftraggebers Restprodukte im Tank befinden, erfolgt eine gemeinsameKontrolle. Die Entfernung und Entsorgung der Restmengen ist nur dann Vertragsbestandteil, wenn diesausdrücklich im Auftrag vereinbart wird. Gesonderte Entsorgungskosten werden gemäß der Preisliste vonBay Clean dem Kunden in Rechnung gestellt.Die Richtigkeit dieser Angaben bestätigt er durch Vorlage der Frachtpapiere und Lieferscheine sowie durchseine Unterschrift. Unrichtige oder unvollständige Angaben des Auftraggebers führen zum vollständigenAusschluss der Haftung und Gewährleistung des Auftragnehmers Bay Clean.§ 4 – VergütungDie Preise werden aus den Faktoren Arbeitszeit, Reinigungsmittel, Reinigungstechnik, händischeInnenreinigung und besonderen Erschwernisfaktoren wie Umweltschutz und Spätzuschlag gebildet.Zusatzleistungen, die nicht in der Preisliste oder dem Angebot enthalten sind, sind gesondert zu vergüten.Dies gilt insbesondere für Mehraufwand infolge von notwendiger und zumutbarer Inanspruchnahme vonLeistungen Dritter sowie außerhalb der Geschäftszeiten erbrachter Dienstleistungen.Der Fahrer bestätigt auf seinem Leistungsverzeichnis die aufgewendete Reinigungszeit und dieausgeführte Reinigungstechnik. Die Entsorgung von Produkten erfolgt auf Kosten des Auftraggebers.
§ 5 – Gewährleistung / Haftung
Bay Clean haftet für die vertragsgemäße Durchführung der Reinigungsarbeiten. Der Fahrer hat sofort imAnschluss an die Reinigung den Transportbehälter nebst den mit dem Transportgut in Berührungkommenden sonstigen Bestandteilen auf dem Betriebsgelände von Bay Clean auf Sauberkeit zuüberprüfen und evtl. offensichtliche Beanstandungen sofort schriftlich auf dem Reinigungsauftrag zuvermerken. Diese Pflicht obliegt dem Fahrer auch, wenn sich Bay Clean zur Durchführung der Kontrollevertraglich verpflichtet hat. Die Überprüfung durch den Fahrer gilt insbesondere dann, wenn die Behälterentsprechend dem erteilten Auftrag nicht getrocknet werden. Dem Fahrer ist bekannt, dass in diesem Falleine Sichtkontrolle durch Bay Clean nicht möglich ist. Unterlässt er dies und eine unverzüglicheMängelrüge, so ist jede Haftung von Bay Clean für diese Mängel ausgeschlossen. Eine Haftung von BayClean entfällt auch bei sofortiger schriftlicher Beanstandung, wenn der Fahrer den Transportbehälter vondem Betriebsgelände des Auftragnehmers abgezogen hat, bevor dieser die mangelhafte Reinigunganerkannt und eine weitere Nachreinigung vorgenommen hat.Mängel, die nicht offensichtlich sind, müssen bei Bay Clean innerhalb von fünf Werktagen nach demErkennen gerügt werden. Anderenfalls können Gewährleistungsansprüche aus diesen Mängeln nichtgeltend gemacht werden. Die Mängel sind detailliert .und nachweisbar darzulegen.Im Falle der Nachreinigung gelten diese Reinigungsbedingungen wiederum in vollem Umfangentsprechend, soweit sich aus den nachfolgenden Bestimmungen nicht etwas anderes ergibt.Die Gewährleistung von Bay Clean beschränkt sich, soweit ein Verschulden bei ihr liegt, äußerstenfalls aufeine erneute Durchführung der Reinigung. Ist die Reinigung vom Fahrer als genügend anerkannt undabgenommen oder ist der Reinigungserfolg fehlgeschlagen, ohne dass dies durch Bay Clean zu vertretenwäre, so ist eine spätere Nachreinigung – falls dies vom Fahrer gewünscht wird - zu seinen Lastenvorzunehmen. Jede Haftung ist ausgeschlossen, falls vom Fahrer eine andere, insbesondere eineSeite 3 von 4Reinigung von kürzerer Dauer als von Bay Clean vorgeschlagen, bestimmt wird. Reklamiert der Fahrerkeine Mängel, so hat er das Werk durch seine Unterschrift abzunehmen. Die Parteien vereinbaren darüberhinaus, dass die Reinigung spätestens mit dem Verlassen des Betriebsgeländes durch den Auftraggeberals abgenommen anzusehen ist.Bay Clean haftet nicht für Schäden, die vor, während oder nach der Reinigung entstehen: Schäden durchNichtbeachtung der Ein- und Durchfahrtsvorschriften, Schäden an Zubehörteilen bzw. außen am Fahrzeugdes Auftraggebers angebrachten Teilen, Lack- und Schrammschäden, entstanden sind, es sei denn BayClean trifft eine Haftung aus Vorsatz bzw. grobem Verschulden. Sie übernimmt für die Sauberkeit desKessels, der Ausläufe, Pumpen, Schläuche, Schieber, Ventile und aller übrigen Bestandteile desTransportbehälters keine Haftung. Ebenso ausgeschlossen ist die Zahlung einer Entschädigung wegenNutzungsausfall, Wertminderung oder Inanspruchnahme eines Ersatzfahrzeuges, unter welchenUmständen auch immer, es sei denn, Bay Clean ist Vorsatz bzw. grobes Verschulden nachzuweisen.Voraussetzung für die Anerkennung etwaiger bei der Reinigung an den Kraftfahrzeugen entstandenerSchäden ist eine sofortige schriftliche Meldung an die Bay Clean vor Verlassen des Betriebsgeländes.Die Fahrer betreten die Halle auf eigene Gefahr. Nach Abstellen des Motors des in der Reinigungshalleabgestellten Kraftfahrzeuges haben die Fahrer die Halle unverzüglich zu verlassen. Erst nach beendigterReinigung dürfen die Fahrer ihr Fahrzeug wieder übernehmen. Die allgemeinen Sicherheitsvorschriftenund –hinweise sowie die Anweisungen des Reinigungspersonals ist Folge zu leisten. Dem Fahrer istuntersagt, die technischen Geräte der Halle zu bedienen. Für eventuelle Schäden wird keine Haftungübernommen.Für Irrtümer bei Entgegennahme oder Weitergabe telegrafischer oder telefonischer Aufträge lehnt BayClean jede Haftung ab. Behinderungen durch höhere Gewalt bei Bay Clean, insbesondere Betriebsstörungenberechtigen Bay Clean, nach unserer Wahl die Ausführung des Auftrages stillschweigend oderunter Anzeige an den Auftraggeber hinauszuschieben, aufzuheben oder nach vorläufiger Hinausschiebungzu annullieren.Bay Clean haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeitunbeschränkt. Im Übrigen ist die Haftung von Bay Clean, deren Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfenfür die einfache fahrlässige Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten ausgeschlossen. Ebenso haftetBay Clean, deren Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen nicht für Mangelfolgeschäden, sofern sienicht auf der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruhen.Im Bereich der leichten Fahrlässigkeit wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung von Bay Clean imRahmen der Betriebshaftpflichtversicherung für Personenschäden bis zu einer Höhe von EUR1.500.000,00 und Sachschäden in Höhe von EUR 1.000.000,00 begrenzt. Sachschäden am LKW sind inauf eine Höhe von EUR 200.000,00 begrenzt. Im Bereich der leichten Fahrlässigkeit ist eine Haftung fürmittelbare Schäden ausgeschlossen, die durch die Vermischung Rückständen mit Folgeprodukten amFolgeprodukt selbst oder infolge nachfolgender Verarbeitung entstehen. Wegen mangelnderPrüfmöglichkeit ist im Bereich der leichten Fahrlässigkeit die Haftung für die Reinigungsbehandlung bzw.der nicht sichtbaren Teile von Kesseln, Ausläufen, Luftleitungen, Schläuchen, Pumpen, Tankauslaufstutzenusw. ausgeschlossen. Schadenersatzansprüche wegen Verzuges oder Unmöglichkeit sind imBereich der leichten Fahrlässigkeit auf das zehnfache der Vergütung begrenzt.Bay Clean, deren Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen haften nicht, soweit der eingetreteneSchaden auf falschen Angaben des Kunden insbesondere bezüglich des zu reinigenden Produktes oderder nächsten Beladung oder auf durch den Kunden gestellte Reinigungsmittel oder -materialien beruht. ImFalle der Außenwäsche übernimmt Bay Clean keine Haftung für Beschädigungen, welche an, äußerlich anden Fahrzeugen montierten, Zubehörteilen (z.B. Spoiler, Antennen, Zusatzspiegel etc.) erfolgten.
§ 6 – Leistungspflichten des Kunden
Der Auftraggeber verpflichtet sich, im Hinblick auf die zu reinigenden Stoffe zu Produktwahrheit undrichtiger Angabe der Gefahrgutnummer. Er hat Bay Clean sämtlichen Schaden zu ersetzen, der auffalschen Angaben des Auftraggebers insbesondere hinsichtlich des zu reinigenden Produktes oder dernächsten Beladung beruht. Hierzu gehören in allen Fällen auch mittelbare Folgeschäden.Der Auftraggeber verpflichtet sich ferner, das Firmengelände der Bay Clean von Schlabberverlusten(Produktaustritt, -verlust), beim Befahren des Betriebsgeländes freizuhalten. Sollte der Auftraggeber dieseim Interesse des Umweltschutzes unabänderlichen Pflichten verletzten, verpflichtet er sich, die der BayClean daraus resultierenden Schäden zu ersetzen. Stellt sich heraus, dass der Auftraggeber durchundichte oder zu Schlabberverlusten (Produktaustritt, -verlust) führende Fahrzeuge das Hofgelände derBay Clean befährt und hierbei verunreinigt oder Gefahren auslöst, so verpflichtet sich der AuftraggeberSeite 4 von 4unbeschadet der vorerwähnten Schadensersatzpflicht zur Zahlung einer Konventionalstrafe von EUR1.000 pro nachgewiesenen Verunreinigungsfall. Eine strafrechtliche Verfolgung bleibt hiervon unberührt.Der Auftraggeber verpflichtet sich ferner mitzuteilen, wer an welchem Ort das zuletzt beförderte Produkteingefüllt hat. Auch diese Auskunft ist aus Umweltschutzgründen geboten. Der Auftraggeber verpflichtetsich, die Reinigungszeit erfassen zu lassen. Er bestätigt die geleistete Reinigungszeit durch seineUnterschrift.In der Reinigungsanlage und im näheren Umfeld besteht Rauchverbot. Rauchen ist nur in den dazuvorgesehenen Räumen gestattet.Der Auftraggeber verpflichtet sich Schäden, die durch fahrlässige Fahrweise der Fahrer an denEinrichtungen der Bay Clean entstehen in vollem Umfange zu erstatten.
§ 7 – Zahlung
Die Zahlung hat sofort nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug zu erfolgen. Ist der Auftraggeber über 4Wochen nach Rechnungsdatum mit der Bezahlung von Reinigungsrechnungen im Rückstand, befindet ersich im Verzug und es wird bei weiteren Reinigungen Barzahlung verlangt. Im Verzugsfall gilt § 288 BGB.So muss der Kunde u.a. Verzugszinsen in Höhe von 9% über dem Basiszinssatz zahlen. DieVerzugszinsen fallen auch ohne Mahnung vier Wochen nach Rechnungsstellung an. Im Übrigen ist BayClean berechtigt, eine Mahnkostenpauschale nach § 288 Abs. 4 BGB zu verlangen.Die Lieferungsgegenstände werden unter Eigentumsvorbehalt bis zur vollen Bezahlung geliefert. DerEigentumsvorbehalt bleibt so lange bestehen, bis sämtliche Forderungen des Lieferers ausErsatzlieferungen und Reparaturen bezahlt sind.
§ 8 – Datenschutz und Geheimhaltung
Bay Clean speichert die im Rahmen der Vertragsanbahnung und -abwicklung benötigten Daten desAuftraggebers (z.B. Adresse und Bankverbindung). Durch die Verbindung eines Netzwerks mit demInternet kann die Möglichkeit der missbräuchlichen Verwendung von Daten entstehen. Der Auftraggeberergreift angemessene technische und organisatorische Maßnahmen, um eine missbräuchliche Nutzungnach Möglichkeit auszuschließen. Besonders sensible Daten muss der Auftraggeber der Bay Clean alssolche bekannt machen, damit diese vor unberechtigten Zugriffen gesondert geschützt werden. EineWeitergabe von Aufträgen an Subunternehmer oder sonstige Dritte erfolgt nicht. Beide Vertragspartnerwerden vertraulich gekennzeichnete Informationen, die ihnen im Rahmen des Vertrags bekannt werden,vertraulich behandeln.
§ 9 – Nebenabreden
Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch Bay Clean.
§ 10 – Sonstige Bestimmungen/ Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichtig sein oder werden, so bleibendie anderen Bedingungen im Übrigen wirksam. Die Vertragspartner werden die nichtige Bestimmung durcheine solche wirksame ersetzen, die dem Willen der Vertragspartner wirtschaftlich am nächsten kommt,sofern die Nichtigkeit der Bestimmung nicht auf einer Vorschrift beruht, die dem Schutz einesVertragspartners dient. Das gilt auch für den Fall, dass einzelne Bedingungen nicht praktiziert werden. EinRecht auf ständige Übung wird hierdurch nicht begründet.
§ 11 – Anwendbares Recht, Erfüllungsort und Gerichtstand
Die Vertragspartner vereinbaren hinsichtlich sämtlicher Rechtsbeziehungen aus diesem Vertragsverhältnisdie Anwendung deutschen Rechts. Auch im grenzüberschreitenden Verkehr gilt deutsches Rechtunter Ausschluss des UN-Kaufrechts.Soweit der Auftraggeber Vollkaufmann ist, vereinbaren die Parteien für alle beiderseitigen Leistungen ausdem Vertrag Waiblingen als Erfüllungsort. Gerichtstand ist Waiblingen bzw. Stuttgart.
Im April 2019
Firma Bay Clean –
Bay Logistik GmbH + Co. KG